Daten und Fakten
Stand: 31.12.2023
Vorteile Genossenschaft
Gemeinsam Stark
Rund 2.000 Baugenossenschaften gibt es in Deutschland – mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt, doch heute wie damals gilt, dass viele wirtschaftlich Schwache gemeinsam eine große Kraft haben. Deshalb gilt auch in Zukunft, dass gemeinsames Handeln den Einzelnen stärkt und dass aus solcher Erkenntnis ein Stück angewandter Demokratie entstehen kann. Man mag das altmodische Wort Genossenschaft belächeln. Es könnte aber helfen und wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
Darum eine Genossenschaft
Die Vorteile und Mechanismen einer Wohnungsgenossenschaft hier zusammengefasst im Überblick:
Rund 2 000 Baugenossenschaften gibt es in Deutschland – mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt, doch heute wie damals gilt, dass viele wirtschaftlich Schwache gemeinsam eine große Kraft haben. Deshalb gilt auch in Zukunft, dass gemeinsames Handeln den Einzelnen stärkt und dass aus solcher Erkenntnis ein Stück angewandte Demokratie entstehen kann. Man mag das altmodische Wort Genossenschaft belächeln. Es könnte aber helfen und wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des vorigen Jahrhunderts, als die erste Blütezeit der Industrie zur Landflucht führte und sich in den Städten arbeitswillige Menschen drängten. Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz. Seine zentrale Aussage: In Genossenschaften soll es eine unbeschränkte Haftung, wie bis dahin üblich, nicht geben. Das hieß, die Mitglieder hafteten nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz, sondern mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils. Die Arbeiter und Handwerker, die ihr Erspartes zusammentaten, damit daraus Häuser und Wohnungen gebaut würden, durften sich sicherer fühlen, einmal Miteigentümer zu sein. Aus solchen Anfängen entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das in den 20er Jahren und noch einmal nach dem 2. Weltkrieg Millionen Menschen ein Heim beschaffte.
Jedem Bürger steht es frei, einer Genossenschaft beizutreten. Und jedes Mitglied kann auch – unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist – aus seiner Genossenschaft austreten und bekommt sein Geschäftsguthaben zurück. Das demokratische Prinzip trägt alle Genossenschaften. Hier hat nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt. Es gilt grundsätzlich: Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Genossenschaftler der Gründerzeit waren ihrem Staat weit voraus. Während in den deutschen Ländern sich das Stimmrecht noch nach dem Einkommen richtete, sollte es bei den Genossenschaften das Prinzip der direkten Demokratie geben: Jeder hatte eine Stimme. Die Mehrheit entschied, was zu tun war. Dies schöne Prinzip ließ sich bei den größer werdenden Genossenschaften nicht lange durchhalten. Die Entscheidungen wurden komplizierter und mussten im Alltagsgeschäft oft schnell getroffen werden. Die Genossen wählten sich daher Vertreter, die dafür sorgten, dass im Laufe eines Geschäftsjahres die Beschlüsse der Mehrheit umgesetzt wurden. Heute sind große Genossenschaften ähnlich organisiert, wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt einen von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat, der diese Geschäftsführung kontrolliert. Und es gibt mindestens einmal im Jahr die Mitgliederversammlung oder die Vertreterversammlung, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird.
Machen wir uns nichts vor: Baugenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die straff und gut organisiert sein müssen, damit sie konkurrenzfähig bleiben und am Markt Erfolg haben. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nichts. Erfolg wird in der Wirtschaft in Renditen gemessen. Doch der Kapitalgewinn von Baugenossenschaften besteht weniger in Zinsen. Unsere Renditen heißen: Besser gepflegte Wohnungen mit einem freundlichen Umfeld, eine gute Bausubstanz, die noch für unsere Enkel bewohnbar bleibt, Investitionen in eine gesicherte Wohnzukunft. Für dies braucht man Fachleute, beispielsweise Baufachleute, Finanzspezialisten, Organisationsprofis und Manager. Nur ganz kleine Genossenschaften können heute noch ehrenamtlich geführt werden. Die großen kommen ohne Verwaltung, Hierarchie und Bürokratie nicht aus. Worum wir uns bemühen: Den Alltag menschlicher zu verwalten, die Probleme unserer Mitglieder ernst zu nehmen, freundlich zu sein, Lösungen zu finden. Das gelingt uns nicht immer.
Was macht das Wohnen bei Genossenschaften so attraktiv?
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied einer Genossenschaft gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus“ ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch – außer man zahlt dauernd die Miete nicht oder demoliert die Wohnung – lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht.
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in den Neubau und die Erhaltung.
Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung – das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Dafür ist einst gekämpft worden. Es lohnt auch heute, darüber noch einmal nachzudenken. Denn längst haben sich neben diesen Grundsätzen, um die in anderen Ländern dieser Erde noch gekämpft wird, andere entwickelt, die nicht ganz so fein sind. Die beispielsweise Selbstsucht oder das Böse „jeder ist sich selbst der Nächste“. Dieser Zeitgeist hat vor den Genossenschaften nicht halt gemacht. Dabei ist es doch klug, nicht nur die eigenen vier Wände, sondern das Ganze zu sehen und zu fördern. Dabei macht es auch Mut, sich ums Allgemeine zu kümmern. Und es gibt Kraft, die Nachbarschaft zu pflegen. Es gibt Selbstbewusstsein. Auch Einsamkeit ist eine Not. Und Egoismus eine Krankheit unserer Zeit. Mag auch das Wort Solidarität manchem veraltet und gar klassenkämpferisch klingen. Es heißt doch nichts anderes als Gemeinsinn oder Zusammengehörigkeitsgefühl.
Fragen an Baugenossenschaften
Trotz vielfach unterschiedlicher Auslegung des Genossenschaftsgedankens gibt es natürlich viele Gemeinsamkeiten. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, denen die Genossenschaften zu folgen haben. Es gibt ähnliche Satzungen, mit ähnlichen Regeln und Differenzen nur im Detail. Deshalb scheint es nützlich, eine Reihe von Fragen, die immer wieder gestellt werden, hier zu beantworten.
Genossenschaften verbieten sich, mit dem Gut Wohnung zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften.
Nein. Auch Baugenossenschaften sind ökonomisch zu führende Wirtschaftsunternehmen und müssen den Gesetzen des Marktes gehorchen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Sie müssen, wie jeder andere Bauherr, das langlebige Wirtschaftsgut Wohnung finanzieren und darüber mit Banken und anderen Geldgebern verhandeln.
Wohnhäuser sind ein langfristiges Wirtschaftsgut. Belastet mit einem ganzen Paket von Kosten: Altschulden, Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital, Instandhaltungskosten, Abgaben, Gebühren und Steuern, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Rücklagen und manches andere. Diese Kosten steigen beständig und können deshalb nur durch eine Erhöhung der Nutzungsgebühren ausgeglichen werden. Ein anderer Grund für Mietensteigerungen sind Modernisierungen. Die Ansprüche an eine Wohnung haben sich im Laufe der Jahre verändert, sind gewachsen. Die Genossenschaften unternehmen daher große Anstrengungen, um ihre Wohnungen nicht nur zu erhalten, sondern auch zu erneuern. Höhere Mieten sind der Preis. Aber auch die Gewähr, dass die Wohnungsbestände auf Dauer für viele Menschen attraktiv bleiben. Genossenschaften tragen nach ihrem Selbstverständnis auch für nachwachsende Generationen Verantwortung. Vor allem für den immer teurer werdenden Neubau sind sie auf Mieterhöhungen in den Beständen angewiesen.
Die Genossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern so genannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Eine Art Wohnversicherung also. Es gibt eben keinen Eigentümer, der sie mit einer Eigenbedarfsklage aus der Wohnung heraustreibt. Schließlich ist das Mitglied ja auch Miteigentümer der Genossenschaft.
Satzung hört sich wie Gesetz an und das ist auch so. In der Satzung – oft auch Statuten genannt, was aus dem Lateinischen kommt und dasselbe bedeutet – haben die Mitglieder einer Genossenschaft aufgeschrieben, welchen Zweck die Genossenschaft haben soll, welche Rechte und Verantwortlichkeiten der Einzelne und die Genossenschaftsorgane haben und so weiter. Die Satzung ist die Verfassung einer Genossenschaft, die das Miteinander regeln soll. Klar, dass diese Verfassung so ernst genommen wird, dass nur die Mitglieder- oder Vertreterversammlung sie ändern kann.
Das hat etwas mit der Organisation zu tun, das heißt, wie die Genossenschaft sich organisiert hat. Wichtigstes Organ einer Genossenschaft ist natürlich die Mitgliederversammlung, wo jedes Mitglied eine Stimme hat. Das funktioniert bei kleinen Genossenschaften. Bei vielen tausend Mitgliedern kann das unübersichtlich und unpraktikabel werden. Also wählen die Mitglieder sich eine Zahl von Vertretern, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen – so wie die Volksvertreter das im Parlament tun.
Oberstes Organ einer Genossenschaft ist die Mitglieder- oder Vertreterversammlung. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der berät den Vorstand und kontrolliert die Geschäfte.
Im Prinzip ja. Die Auswahlkriterien allerdings richten sich durchaus nach der Nützlichkeit für die Genossenschaft. Und man sollte Fachverstand oder spezielles Wissen haben. Zum Beispiel etwas vom Bauen verstehen oder von Baufinanzierungen oder vom Organisieren. Wie soll man sonst als Aufsichtsrat richtig kontrollieren können oder in der Geschäftsführung das Unternehmen führen. Sicher ist eins: Vorstände und Aufsichtsräte sind Mitglieder der Genossenschaft. Sonst würde das eiserne Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr gelten.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld und ein Geschäftsanteil zu zahlen.
Die Summe der Anteile und der Rücklagen bildet die Basis des Geschäftes. Sie ist das, was man in der Wirtschaft die Eigenkapitalquote nennt, wenn es ans Finanzieren eines Projektes geht. Geschäftliche Überschüsse werden von der Genossenschaft immer wieder investiert und nicht konsumiert. Beim Austritt aus einer Genossenschaft wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt.
Nein. Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit. Aber das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen. Genossenschaften stellen damit eine besondere Form des privaten Wohneigentums dar. Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen bleibt immer die Genossenschaft.
In den Nutzungsverträgen steht ziemlich deutlich, was man darf und was man besser lässt. Aber es ist klar: Bauliche Veränderungen, auch wenn sie im Prinzip Verbesserung der Wohnung bedeuten, müssen vom Vorstand, also von der Geschäftsführung genehmigt werden. Ganz normale Kleinst- und Schönheitsreparaturen in den Wohnräumen sind dem Nutzer zuzumuten. Richtige Reparaturen sind Sache der Genossenschaft. Meist müssen solche Mängel dem Wohnungsverwalter gemeldet werden, der dann die Handwerker in Bewegung setzt. Eine wichtige Rolle kann dabei der Hauswart spielen, der Hilfe und Rat bietet und oft auch Mitglied der Genossenschaft ist.