Unsere Young living Wohnungen
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Young Living in Hütte
Starke Benefits für Dich
Deine eigenen 4 Wände
Azubi- oder Studentenwohnungen mit bis zu 36 m² Wohnfläche
Richtig kochen, statt Mikrowelle
Fix und fertig für den Einzug
Erschwingliche Miete
Die Wohnungsmieten liegen zwischen 250 € - 320 €
Kein Startkapital benötigt
Sorgenfrei einziehen
Hilfe bei Anmeldungen
Keine Angst vor Bürokratie
Wir unterstützen beim Erstellen eines Finanzchecks für dich
Was geht ab in Hütte?
Von Kultur bis Partytime, hier ist für jeden etwas dabei. Hat dich etwa das Tanzfieber gepackt? Im Club ROXX kannst du bis in die Morgenstunden mit deinen Freunden feiern.
Das könnte Deine neue Wohnung sein:
Unsere 1-Raum-Wohnungen sind fertig und warten auf euch! Alles ist vorbereitet, hier heißt es nur noch EINZIEHEN!!! Mit tollen Wandfarben, moderner Deckenbeleuchtung, hochwertiger Küche und schickem Bodenbelag. Jede Wohnung ist so INDIVIDUELL wie ihr!
Musterbeispiel: 1-Raum-Wohnung
- ca. 36 m² Wohnfläche
- inkl. Singleküche
- Balkon (Loggia)
- Aufzug
- Kammer auf der Etage
- zentrumsnahe Lage
- ca. 310,- € Warmmiete
GUTE VORBEREITUNG IST DIE HALBE MIETE!
Mit der ersten eigenen Wohnung kommt einiges auf dich zu. Aber keine Angst, wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und begleiten dich auf dem Weg in deine eigenen 4 Wände.
oder ruf uns einfach an:
03364 7550-55
Diese beiden Checklisten helfen dir bei der Vorbereitung auf deinen Umzug.
Checkliste Umzugsplanung – Checkliste neue Anschrift
Tipps
Meine erste Wohnung
Gründe, um das „heimische Nest“ zu verlassen, gibt es viele. Nahezu jeder Jugendliche, der das persönliche Beratungsgespräch mit uns sucht, hat eine eigene Geschichte. Möchtest du endlich auf eigenen Beinen stehen und zeigen, dass du für dich selbst die Verantwortung übernehmen kannst? Musst du auch umziehen, weil du eine Ausbildung in Eisenhüttenstadt beginnst und die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist? Oder seid ihr vielleicht frisch verliebt und wollt eure gemeinsame Zukunft mit einer gemeinsamen Wohnung beginnen? Was auch immer deine Geschichte ist, wir freuen uns darauf, dich individuell zu beraten und auf dem Weg in die eigenen 4 Wände zu begleiten.
Bevor du dich endgültig für deine erste Young Living Wohnung entscheidest, solltest du dir selbst folgende Fragen stellen:
- Bin ich 18 Jahre alt und kann somit verbindliche Verträge schließen?
- Habe ich ein monatliches Einkommen von mindestens 600 €?
- Kann ich mir den Eintritt in die Genossenschaft mit den notwendigen Genossenschaftsanteilen leisten? (Mitgliedschaft)
- Bekomme ich Zuschüsse (BAB, BAföG, Wohngeld o. Ä.)?
- Habe ich Bürgen, die im Notfall meine Miete übernehmen können?
- Traue ich mir selbst diese Verantwortung zu?
Wenn du mindestens 4 dieser Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, bis du fit für deine erste Wohnung.
Den finanziellen Aufwand, der mit einer Wohnung zusammenhängt, solltest du auf keinen Fall unterschätzen. Es werden viele Kosten auf dich zukommen und spätestens nach dem Gang zum Briefkasten wird dir klar, es ist mehr als „nur“ die Miete zu bezahlen. Wir möchten nicht, dass du mit deiner ersten Wohnung schlechte Erfahrungen machst und geben dir mit unserer Kostenrechnung die Möglichkeit, deine Ausgaben den Einnahmen gegenüber zu stellen.
Wichtig: Bitte lege diese Kostenrechnung den Mitarbeiterinnen der Vermietung bei einem persönlichen Gespräch vor. Sie können mit Fachwissen und Erfahrung einschätzen, ob du dir eine eigene Wohnung leisten kannst.
Keine Angst, in den meisten Fällen musst du nicht alle Kosten allein tragen. Wenn zum Beispiel deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, kannst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit Berufausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. BAB wird unter Anderem auch gezahlt, wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, weil dein Wohnort zu weit von deinem Ausbildungsort entfernt ist. Eine weitere Möglichkeit bietet dir ein Darlehen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
WIE HOCH IST DEIN ANSPRUCH?
Wie hoch dein Anspruch ist, richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen deiner Eltern. Beachte aber, dass du dieses Darlehen zurückzahlen musst. Auch BAföG musst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes wird Kindergeld gezahlt, sofern das Kind in Deutschland einen festen Wohnsitz hat. Nach der Volljährigkeit wird das Kindergeld weiter gezahlt, wenn sich der Jugendliche beispielsweise in einer Ausbildung befindet. Mehr Informationen dazu bekommst du bei der Familienkasse über die zuständige Agentur für Arbeit.
Du bist noch nicht 18 Jahre alt?
In dringenden Einzelfällen schließen wir dann einen Nutzungsvertrag mit deinen Eltern. Du kannst ab dem 16. Lebensjahr Mitglied unserer Genossenschaft werden, wirst aber nur als Zuzug in den Vertrag eingetragen. Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast und ein sicheres Einkommen beziehst, wird der Nutzungsvertrag auf dich umgeschrieben.
Du bist schon volljährig aber noch Azubi?
Dann wird der Nutzungsvertrag mit dir und einem geeigneten Bürgen geschlossen. Wir möchten dir damit helfen, Mietschulden zu vermeiden, wenn du zum Beispiel die Probezeit nicht überstehst oder nach der Ausbildung nicht von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen wirst.
Unsere Mitarbeiterinnen freuen sich auf ein persönliches Beratungsgespräch mit dir. Wir empfehlen dir, zu diesem Gespräch einige Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Lohn/Gehalt)
- Nachweise für BAB, BAföG, Kindergeld, Wohngeld etc.
- Bürgschaft (Erklärung deiner Eltern)
- Ein Notizblatt mit deinen Fragen
Mieterlexion
GUT ZU WISSEN
Rund ums Thema Mietwohnungen haben wir hier für dich ein paar hilfreiche Infos zusammengestellt und wichtige Begriffe erklärt.